Hierzu ist zu berücksichtigen, dass Schilderungen, die auf voll ausgebildeten Pseudoerinnerungen beruhen, eine ähnlich hohe Qualität erreichen können wie erlebnisbasierte Schilderungen. Sind mithin in der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Aussage auto- und/oder fremdsuggestive Prozesse begründbar, stellt die Inhaltsanalyse im Einzelfall kein valides Mittel mehr zur Verifizierung von Aussagen dar (vgl. SCHLILLING/HAUCH, Wahrheit oder Lüge – Unterscheidbar?, in: Wahrheit Täuschung und Lüge, Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie, 2016, Band 33, S. 33).