Protokoll Berufungsverhandlung S. 4). A.C. wurde erstmals am 25. September 2018 und somit im Alter von 20 Jahren durch die Kantonspolizei (UA act. 43 ff.) und anschliessend am 9. Juni 2020 im Alter von 21 Jahren durch die Staatsanwaltschaft einvernommen (UA act. 54 ff.). Weiter wurde sie anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 23. März 2021 (GA act. 44 ff.) im Alter von 22 Jahren sowie an der Berufungsverhandlung vom 7. April 2022 im Alter von 23 Jahren befragt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3).