Die behaupteten Übergriffe liegen relativ weit zurück und betreffen einen Zeitraum, in welchem A.C. kurz vor oder am Anfang der Pubertät stand. Es liegen keine Aussagen von A.C. in dieser Zeitspanne vor. Ihren eigenen Angaben zufolge habe sie das erste Mal von den sexuellen Übergriffen berichtet, als sie die Bezirksschule besucht habe, wobei dies nicht am Anfang der Bezirksschulzeit gewesen sei. Sie habe sich einer Freundin aus Deutschland anvertraut. Somit hat A.C., eigenen Angaben zufolge, das erste Mal im Alter von 14 bis 15 Jahren eine Drittperson über die sexuellen Übergriffe informiert (GA act. 56; Protokoll Berufungsverhandlung S. 4).