4. Mit Anschlussberufungserklärung vom 12. August 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden, dass der Beschuldigte der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 3'000.00 sowie zu -4- einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'000.00 zu bestrafen sei. 5. Am 2. September 2021 reichte die Staatsanwaltschaft Baden vorgängig zur Berufungsverhandlung ihre Anschlussberufungsbegründung ein.