8.4. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Dr. iur. Stephan Fröhlich, Rechtsanwalt, Baden, wird eine Entschädigung von Fr. 11'133.00 (MwSt. und Auslagen inkl.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss lit. c.) und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlung von Fr. 1'879.60, d.h. von restanzlich Fr. 9'253.40, vorzunehmen.