2. Der Beschuldigte B. wird vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern i.S.v. Art. 187 Ziff. 1 StGB freigesprochen. 3. Der Beschuldigte B. ist schuldig - der versuchten Nötigung i.S.v. Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 StGB; - der wiederholten Tätlichkeiten i.S.v. Art. 126 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c StGB.