1. Am 1. September 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Baden Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB, versuchter Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, mehrfacher Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB und wiederholten Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c StGB. 2. Mit Urteil vom 23. März 2021 erkannte das Bezirksgericht Baden: 1. Das Verfahren wird in Bezug auf die mehrfache Beschimpfung i.S.v. Art. 177 Abs. 1 StGB mangels Strafantrags eingestellt.