6.4. Der Beschuldigte war im vorliegenden Verfahren amtlich verteidigt. Der amtliche Verteidiger machte mit Kostennote vom 17. August 2022 für das Berufungsverfahren einen Aufwand von 19 Stunden à Fr. 200.00, Auslagen in Höhe von Fr. 217.10 sowie die MwSt. von 7.7 % von insgesamt Fr. 309.30, gesamthaft Fr. 4'326.40, geltend. Dies erweist sich angesichts des Umfangs und der Bedeutung der vorliegenden Strafsache als angemessen. Entsprechend ist die Obergerichtskasse anzuweisen, dem amtlichen Verteidiger eine richterlich genehmigte Entschädigung in Höhe von Fr. 4'326.40 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten. -9-