2.4. Der Beschuldigte weist den Inhalt des Gutachtens zurück (Stellungnahme zum Gutachten PDAG, Ziff. 3a). Er bestreitet, unter einer paranoiden Schizophrenie zu leiden. Er habe jedoch im Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten unter gesundheitlichen Problemen gelitten (Stellungnahme zum Gutachten PDAG, Ziff. 2a). Er könne nicht beurteilen, ob er zum Tatzeitpunkt einsichtsfähig gewesen sei. Er habe jedoch gar keine strafrechtlich relevanten Taten begangen (Stellungnahme zum Gutachten PDAG, Ziff. 2b).