2.11. Mit Schreiben vom 19. November 2021 forderte die Verfahrensleitung die Psychiatrische Dienste Aargau AG (nachfolgend PDAG) auf, die Krankenakten des Beschuldigten einzureichen. Die PDAG reichte in der Folge die Unterlagen ein. 2.12. Am 7. Januar 2021 beauftragte der Verfahrensleiter Dr. med. C. und Dr. med. D. mit der Erstellung eines Gutachtens über den Beschuldigten. 2.13. In der Folge zog der Verfahrensleiter auf Antrag des Gutachters weitere Akten bei, welche diesem zur Verfügung gestellt wurden. 2.14. Mit Schreiben vom 20. April 2022 reichte Herr Dr. med. C. das Gutachten ein.