2.8. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 27. September 2021 beantragte die Privatklägerin die Abweisung der Berufung des Beschuldigten sowie die Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft. 2.9. Mit Verfügung vom 10. November 2021 forderte der Verfahrensleiter den Beschuldigten auf, seine behandelnden Ärzte vom Berufsgeheimnis zu entbinden und zog beim Familiengericht Baden Akten bei. 2.10. Mit Eingabe vom 17. November 2021 reichte der Beschuldigte die unterzeichnete Entbindungserklärung ein.