Die Privatklägerin bezahlte in der Folge die vom Beschuldigten geforderten Fr. 19.00 nicht, sondern erstattete am 23. März 2020 Strafanzeige gegen den Beschuldigten. Nachdem sie am 27. Mai 2020 eine E-Mail vom Konzertveranstalter erhalten hatte, in dem sie darauf hingewiesen wurde, dass ihr der Kaufpreis für das Ticket auf die Kreditkarte zurücküberwiesen worden sei und ihr rechtliche Schritte angedroht worden waren für den Fall, dass sie das Ticket weiterverkauft habe, erstattete sie gleichentags dem Beschuldigten den vom ihm bezahlten Kaufpreis von Fr. 19.00.