2.6. Auszugehen ist deshalb von folgendem Sachverhalt: Der Beschuldigte erwarb am 20. Februar 2020 von der Privatklägerin via Onlineplattform ricardo.ch ein Konzertticket zum Preis von Fr. 18.00 zzgl. Fr. 1.00 Porto. Nach Bezahlung des Kaufpreises sandte die Geschädigte das Konzertticket am 27. Februar 2020 mit der Post an den Beschuldigten. Das Konzert wurde in der Folge aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt. Deshalb wandte sich der Beschuldigte zwischen dem 27. Februar 2020 und dem 2. März 2020 mehrfach per Mail an die Geschädigte und forderte diese auf, ihm den Kaufpreis zurückzuerstatten. Am 2. März 2020 schrieb er ihr, dass die R.-S.-Connection aufgeflogen sei.