Auf Nachfrage der einvernehmenden Polizistin, wie es dann weitergegangen sei, antwortete die Privatklägerin, sie habe dem Beschuldigten das Ticket zurückerstatten wollen. Sie habe die Angelegenheit erledigen wollen. Sie habe es aber vergessen, da sie momentan viel um die Ohren habe mit ihren Kindern und ihrem Ex-Mann. Sie habe danach am 27. Mai 2020 eine E-Mail erhalten von G. (der ursprüngliche Verkäufer der Tickets). Der Beschuldigte habe wohl G. kontaktiert gehabt. Ihr sei das Ticket von G. auf ihre Kreditkarte zurückerstattet worden und sie sei informiert worden, dass ihr rechtliche Schritte drohten, falls sie das Ticket weiterverkauft habe.