2.4.2. Die Privatklägerin meldete sich am 23. März 2020 bei der Kantonspolizei Bern in T. und erstattete Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Nötigung. Zudem stellte sie Strafantrag wegen Drohung und konstituierte sich als Privatklägerin (act. 13 ff.). Am 5. Juni 2020 wurde sie in der Folge polizeilich einvernommen und gab zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihr am 28. Februar 2020, also nach dem Versand des Tickets an den Beschuldigten am 25. Februar 2020, geschrieben, dass das Konzert abgesagt worden sei. Am gleichen Tag habe er ihr ein langes E-Mail geschrieben. Darin habe er sie aufgefordert, dass sie ihm das Geld zurücküberweisen solle, ansonsten sie grosse Probleme bekäme.