2.4. 2.4.1. Die Staatsanwaltschaft hat dem Beschuldigten in der Anklage zusammengefasst vorgeworfen, die Privatklägerin durch E-Mail- Nachrichten in Angst und Schrecken versetzt und sie so zur Rückerstattung des Kaufpreises für das Konzertticket genötigt zu haben. Dies kann aus nachfolgenden Gründen – gestützt auf die Aussagen der Privatklägerin und entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft sowie der Vorinstanz – nicht erstellt werden: