Zur Not werde "morgen früh, im Schulhaus die Polizei kommen und alles Weitere Klären". Durch diese Äusserung sei die Privatklägerin dermassen in Schrecken und Angst versetzt worden, dass sie sich um das Wohlergehen ihrer Kinder gesorgt und dem Beschuldigten den Kaufpreis von Fr. 19.00 zurückerstattet habe.