Da das Konzert im Nachgang zum 27.02.2020 aufgrund der COVID- Pandemie abgesagt worden sei, habe sich der Beschuldigte zwischen dem 27. Februar 2020 und dem 2. März 2020 mehrfach per Mail an die Privatklägerin gewandt und sie aufgefordert, ihm den Kaufpreis zurückzuerstatten. Namentlich habe der Beschuldigte am 27. Februar 2020 gegenüber der Privatklägerin ausgeführt, dass – falls sie ihm das Ticket nicht schicke – er ihr grosse Probleme bereiten könne. Ebenso habe er ihr am 2. März 2020 geschrieben, dass die R.-S.-Connection aufgeflogen sei. Zur Not werde "morgen früh, im Schulhaus die Polizei kommen und alles Weitere Klären".