2.2. Danach soll der Beschuldigte am 20. Februar 2020 von der Privatklägerin, via Onlineplattform ricardo.ch ein Konzertticket zum Preis von Fr. 18.00 zuzüglich Fr. 1.00 Porto erworben haben. Nach Bezahlung des Kaufpreises habe die Privatklägerin dem Beschuldigten das Konzertticket am 27. Februar 2020 per Post zukommen lassen.