Die Staatsanwaltschaft Baden bestrafte den Beschuldigten dafür mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie einer Busse von Fr. 300.00. 1.2. Der Beschuldigte erhob am 16. Dezember 2020 gegen den Strafbefehl Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft Baden ihn mit Verfügung vom -3- 21. Dezember 2020 zur Anklage erklärte und die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Baden überwies. 2. 2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden führte am 24. Februar 2021 die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten durch und erkannte gleichentags: