Des Weiteren wird in der Steuererklärung 2016 ein Vermögen von Fr. 4'286.00 ausgewiesen, bestehend aus einem Konto bei der Hypothekarbank Lenzburg über Fr. 3'269.00 und einem Darlehen zugunsten der O. über Fr. 1'017.00 (vgl. BO 1 act. 201). Das Konto der Hypothekarbank Lenzburg wurde am 10. November 2016 im Umfang von Fr. 2'932.49 gepfändet, weshalb der Beschuldigte auf dieses Vermögen nicht mehr zugreifen konnte und dieses entsprechend nicht zu berücksichtigen ist (vgl. Pfändungsvollzug in Beilage 14 zur Berufungsbegründung; vgl. Ziff. 4.2.3). Unter Abzug des für das Jahr 2016 angerechneten Vermögens von Fr. 7'076.00 (vgl. Ziff.