Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen des Beschuldigten betrug gemäss Steuererklärung 2017 Fr. 61'842.60 (= Fr. 66'592.00 abzüglich Kinderzulagen von Fr. 4'720.00; vgl. BO 1 act. 219). Des Weiteren wird in der Steuererklärung 2016 ein Vermögen von Fr. 4'286.00 ausgewiesen, bestehend aus einem Konto bei der Hypothekarbank Lenzburg über Fr. 3'269.00 und einem Darlehen zugunsten der O. über Fr. 1'017.00 (vgl. BO 1 act.