Das für Dezember 2013 zu berücksichtigende Einkommen des Beschuldigten betrug gemäss Steuererklärung 2013 Fr. 3'804.75 (= Fr. 59'457.00 / 12 Monate abzüglich Kinderzulagen von total Fr. 1'150.00; BO 1 act. 102). Des Weiteren wird in der Steuererklärung 2012 ein Vermögen von Fr. 23'321.00 ausgewiesen, bestehend aus einem Konto bei der Hypothekarbank Lenzburg über Fr. 4'421.00, einem Konto bei der Post über Fr. 8'386.00 sowie einem Darlehen zugunsten der O. über Fr. 10'514.00 (vgl. BO 1 act. 92).