Einzig der vom Beschuldigten vorgebrachte Pfändungsvollzug fand am 10. November 2016 und somit innerhalb der relevanten Zeitperiode statt (vgl. Beilage 14 zur Berufungsbegründung). Im Zuge dessen wurde ein Konto bei der Hypothekarbank Lenzburg über Fr. 2'932.49, ein Konto bei der Neuen Aargauer Bank über Fr. 1'790.51, ein Konto bei der Post Finance AG über Fr. 5'000.00 sowie ein Konto bei der UBS über Fr. 174.68 gepfändet (vgl. Beilage 14 zur Berufungsbegründung). Diese Pfändungen sind im Folgenden bei der Eruierung des liquiden Vermögens des Beschuldigten ab dem 10. November 2016 zu berücksichtigen.