1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 8. Juli 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hielt an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten mit Verfügung vom 14. September 2020 an das Bezirksgericht Baden zur Durchführung der Hauptverhandlung. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 23. Februar 2021 wurde die Privatklägerin von der Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert. 2.2. Die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 18. März 2021 vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Baden statt. 2.3. Anlässlich der Hauptverhandlung stellte der Beschuldigte folgende Anträge: "1. Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen.