4. Dem Beschuldigten werden die eingereichten Buchhaltungsunterlagen der O. betreffend die Geschäftsjahre 2009 bis 2017, insgesamt 48 Ordner, nach Rechtskraft des vorliegenden Strafbefehls wieder ausgehändigt. Der Beschuldigte hat sich dazu innert 60 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Strafbefehls mit der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in Verbindung zu setzen. -6- 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen."