Die zur Bestimmung eines branchenüblichen Lohns massgeblichen sowie vom Beschuldigten angerufenen "Empfohlenen Lohnrichtlinien BodenSchweiz Verband Bodenbelagsfachgeschäfte" sehen für die Funktion des Chefbodenlegers – ohne Geschäftsführungsaufgaben – einen Mindestlohn inkl. 13. Monatslohn von brutto CHF 78'000.00 pro Jahr (ohne allfällige Kinder- bzw. Ausbildungszulagen) vor. Obwohl die Ausrichtung des vorgesehenen Bruttomindestlohns von CHF 78'000.00 pro Jahr (zzgl. Kinder- und Ausbildungszulagen) es dem Beschuldigten ermöglicht hätte, seinen Unterhaltspflichten gegenüber der Privatklägerin nachzukommen, bezog er im eingangs genannten Tatzeitraum nicht nur