Kinderzulage von CHF 200.00 bis und mit Juni 2016, als er zum Beschuldigten zog, und alsdann von CHF 900.00 ab Juli 2016 (Abschluss Ausbildung voraussichtlich im 2020). Die vorliegend relevanten monatlichen Auslagen des Beschuldigten, der seit 2006 mit seiner Lebenspartnerin L. in einer dauernden Hausgemeinschaft lebt, setzten sich somit wie folgt zusammen: - In den Jahren 2013 bis und mit 2015:  Existenzminimum von max. CHF 2'050.00 (Grundbetrag von CHF 850.00, KVG-Prämie von CHF 250.00, Miete von CHF 950.00)  Kinderunterhalt von CHF 3'250.00 zzgl. allfälliger Kinder- /Ausbildungszulagen