Während des eingangs genannten Zeitraums oblagen dem Beschuldigten betreffend die gemeinsamen Kinder nachfolgende Unterhaltsverpflichtungen: - G., geb. tt.mm.1995: CHF 650.00 zzgl. Ausbildungszulage von CHF 250.00 bis und mit Juli 2016 (Abschluss Ausbildung), - H., geb. tt.mm.1996: CHF 650.00 zzgl. Ausbildungszulage von CHF 250.00 bis und mit Juli 2016 (Abschluss Ausbildung), -3-