14. Tritt das Berufungsgericht auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das ist auch der Fall, wenn eine Berufung vollumfänglich abgewiesen wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_761/2017 vom 17. Januar 2018 E. 4 mit Hinweisen). Das Obergericht erkennt: 1. Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte folgende Straftaten schuldlos begangen hat: - Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a StGB, - strafbare Vorbereitungshandlungen zur mehrfachen vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 260bis Abs. 1 lit. a StGB.