Der Aufwand für die Vorbereitung der Verhandlung und das Plädoyer von gesamthaft 1 Stunden 50 Minuten ist um 50 Minuten auf 1 Stunde zu kürzen. Es erfolgte im Wesentlichen nichts Neues. Es wurde ein prägnantes Schlussplädoyer mit einer Zusammenfassung bzw. einer Rekapitulation - 21 - gehalten. Entsprechend geringer fällt der notwendige und verhältnismässige Aufwand aus. Der geschätzte Aufwand von 2 Stunden für die Berufungsverhandlung ist aufgrund der effektiven Verhandlungsdauer von rund 1 Stunde 40 Minuten um 20 Minuten zu reduzieren.