b ausgewiesen. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten stehen in einem klaren Zusammenhang mit den mit der Krankheit verbundenen manischen Zuständen (Gutachten, S. 27 [act. 76]). Aufgrund der Erkrankung besteht im unbehandelten Zustand ein deutlich erhöhtes Risiko von Rückfalltaten, insbesondere bei erneutem Auftreten einer manischen Episode (Gutachten, S. 26 [act. 75]). Mit einer medikamentösen Behandlung, Psychoedukation und psychotherapeutischen Verfahren lässt sich die Krankheit dagegen behandeln und damit auch das Risiko von Rückfällen deutlich senken (Gutachten, S. 26 ff.