Weitere organisatorische Vorkehrungen des Beschuldigten, die ihn in seinem Plan voranbrachten, waren der Einkauf des Scheinwerfers, die Beschriftung des Leintuchs mit den Namen der Opfer sowie den Worten «Tag der Abrechnung» und «Tod», unter Bezugnahme auf eine als brutal und kaltblütig bekannte Filmfigur. Zwar erscheinen die einzelnen organisatorischen Handlungen nicht besonders raffiniert, teilweise befremdlich und im Hinblick auf ein Tötungsdelikt teilweise nicht sinnfällig (so etwa der Kauf des Scheinwerfers), sie liegen bei einer Gesamtbetrachtung gleichwohl nahe an der Versuchsschwelle.