Im Kontext mit dem Leintuch, das er als Leichentuch verwenden wollte, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er beim Eindringen in die Wohnung der Opfer Handschuhe trug, ist auch darin eine (nach den Vorstellungen des Beschuldigten) organisatorische Vorkehr zu erblicken, die ihm dem mehrfachen Tötungsdelikt näherbrachte. Weitere organisatorische Vorkehrungen des Beschuldigten, die ihn in seinem Plan voranbrachten, waren der Einkauf des Scheinwerfers, die Beschriftung des Leintuchs mit den Namen der Opfer sowie den Worten «Tag der Abrechnung» und «Tod», unter Bezugnahme auf eine als brutal und kaltblütig bekannte Filmfigur.