sich erst im Laufe des Aufenthalts bei seinem Bekannten im Raum Stuttgart (DE) spontan dazu entschieden, seine Ehefrau zu besuchen, weil er realisiert habe, dass die Strecke innert zweier Stunden «zu packen» sei (act. 939, Frage 17; act. 101, Frage 13). Gegen diese Behauptung spricht einerseits der Umstand, dass der Beschuldigte von Anfang an ein Leintuch mitführte (vgl. act.