Danach würde er die drei Opfer im Leichentuch wegbringen und Suizid begehen. Gegen eine blosse Inszenierung sprechen ausserdem die Drohung des Beschuldigten, sie solle die «Fresse» halten, ansonsten er ihr den Scheinwerfer auf den Kopf schlage (act. 941, Frage 30) und die Aussage, er führe eine Pistole mit Schalldämpfer mit sich. Gegen eine bloss symbolische Darbietung spricht ferner die physische Gewalt, die der Beschuldigten aufgewendet hat, indem er seine Ehefrau an den Haaren zog.