Dieser Gedanke sei ihm nicht im Ansatz gekommen. Er habe geglaubt, seine Ehefrau mit einer Inszenierung als «Toni Montana» zu beeindrucken und sie von der Aufrechterhaltung der Beziehung überzeugen zu können. Seine Handlungen seien weder willentlich noch wissentlich erfolgt (Berufungsbegründung S. 8; vgl. Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 3).