963, Frage 22). Nach dem Betreten der Wohnung habe er ihr gesagt, er würde jetzt abrechnen (act. 963, Frage 22; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Ausserdem habe der Beschuldigte sie in der Küche an den Haaren gezogen (act. 963, Frage 22; act. 1002, Frage 23; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5), woraufhin sie habe weinen müssen (act. 1007, Frage 50; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Später habe er im Schlafzimmer das Bettlaken entfernt, das von ihm mitgeführte und beschriftete Leintuch auf das Bett gelegt und dies damit kommentiert, dass er sie nun umbringen und sie und ihre Kinder darin wegbringen werde, bevor er Suizid begehe (act. 963, Frage 22;