940, Frage 20). Auf dem Weg zum Wohnort von B. kaufte der Beschuldigte unter anderem einen Akku-Scheinwerfer (act. 907; act. 941, Frage 29) und einen Filzschreiber (act. 942, Frage 32). Ausserdem besorgte er sich an einer Tankstelle eine Strassenkarte der Schweiz, auf welcher er den Weg von der Landesgrenze zum Wohnort von B. einzeichnete (act. 940, Fragen 20 und 23; act. 367 f.). Vor dem Eintreffen am Wohnort von B. hielt er auf einem Parkplatz in der Schweiz an und beschriftete das Leintuch mit deren Namen und denjenigen ihrer Kinder und vermerkte darauf «Tag der Abrechnung!» und «Tod: 00.00h», das Datum (12.05.2020) und die Uhrzeit (21.49 Uhr) (act. 940, Frage 21; act. 907).