Fahrzeug von Edingen-Neckarhausen (DE) an den Wohnort seiner Ehefrau (B.) in S. (CH) gefahren ist (act. 938 f., Fragen 11 f. und 19). Im Fahrzeug führte er eine Sporttasche (vgl. act. 902) mit sich, die vier Paar Handschuhe (act. 902) und ein Leintuch (act. 907) enthielt. In seiner Jacke hatte der Beschuldigte ausserdem ein kleines Klappmesser (act. 909). Auf einem Notizzettel notierte der Beschuldigte, welche Grenzübergänge in der Schweiz spätabends geöffnet sind (act. 909; act. 952, Frage 20). Bei der Einreise suchte er sich gezielt eine Grenze aus, an der er keine Grenzbeamte erwartete (act. 940, Frage 20).