6. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 21'991.15 (inkl. Fr. 1'572.40 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse. 3.2. Mit Verfügung vom 21. Juli 2021 wurde das mündliche Verfahren angeordnet. 3.3. Am 20. Juli 2021 stellte B. den Antrag auf Sistierung des Strafverfahrens und erklärte ihr Desinteresse am Strafverfahren. 3.4. Mit Eingabe vom 29. Juli 2021 beantragte der Beschuldigte: