3. Der Beschuldigte wird für die erlittene Untersuchungshaft mit Fr. 43'400.00 zzgl. 5% Zins ab 29. August 2020 (mittlerer Verfall) entschädigt. 4. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten zurückgegeben: - Klappmesser (braun) - 1 Paar Arbeitshandschuhe (schwarz) - 1 Paar Arbeitshandschuhe (grau) - 1 Paar Arbeitshandschuhe (orange) - 1 Paar Arbeitshandschuhe (blau/violett) Die Gegenstände können innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung bei der Gerichtskanzlei abgeholt werden. Das beschriftete Leinentuch wird eingezogen und vernichtet. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: