2. Eventuell sei das Urteil des Bezirksgerichts Aarau, Strafgericht, vom 5. Mai 2021 (ST.2020.247) aufzuheben und wie folgt neu zu verfassen: 1. a) Das Strafverfahren wegen Drohung z.N. von B. wird i.S.v. Art. 55a StGB für die Dauer von 6 Monaten sistiert und danach endgültig eingestellt, sofern B. ihren Sistierungsantrag nicht innert der gesetzlichen Frist von 6 Monaten widerruft. b) Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlung zu einer mehrfachen Tötung freigesprochen. 2. Von einer Massnahme wird abgesehen.