a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 2'450.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 21'991.15 d) andere Auslagen Fr. 3'703.90 Total Fr. 30'6450.05 Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 6. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 21'991.15 (inkl. Fr. 1'572.40 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen.