1. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Drohung z.N. von B. sowie vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlung zu einer mehrfachen vorsätzlichen Tötung freigesprochen. 2. Von einer Massnahme wird abgesehen. 3. Der Beschuldigte wird für die erlittene Untersuchungshaft mit Fr. 43'400.00 zzgl. 5% Zins ab 29. August 2020 (mittlerer Verfall) entschädigt.