Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 6. Dem Beschuldigten [recte: amtlichen Verteidiger] wird eine Entschädigung von Fr. 21'991.15 (inkl. Fr. 1'572.40 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 19. Juli 2021 stellte der Beschuldigte folgende Anträge: 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Aarau, Strafgericht, vom 5. Mai 2021 (ST.2020.247) sei aufzuheben und wie folgt neu zu verfassen: