4. Der Entschädigungsantrag des Beschuldigten gemäss Art. 429 bzw. Art. 431 StPO wird abgewiesen. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 2'450.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 21'991.15 d) andere Auslagen Fr. 3'703.90 Total Fr. 30'645.05