3.2. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten zurückgegeben: - 1 Paar Arbeitshandschuhe (schwarz) - 1 Paar Arbeitshandschuhe (grau) - 1 Paar Arbeitshandschuhe (orange) - 1 Paar Arbeitshandschuhe (blau/violett) - 1 Handscheinwerfer "Akku" (LED-Lampe) -3- Die beschlagnahmten Gegenstände können vom Beschuldigten innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände vernichtet.