4.4. Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten zeigen sich im Wesentlichen unverändert. Er bezieht nach wie vor Sozialgeld und erhält monatlich Leistungen von rund 1'200.00 Euro (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5), was beim aktuellen Umrechnungskurs rund Fr. 1'210.00 ergibt. Abzüglich des praxisgemässen Pauschalabzugs für Krankenkasse, Steuern etc. von 20 % ergibt sich somit nach wie vor eine Tagessatzhöhe von Fr. 30.00.