Erschwerend kommt vorliegend hinzu, dass B. aufgrund der Kollision – im Rahmen des Tatbestands der fahrlässigen einfachen Körperverletzung – vergleichsweise schwere Verletzungen erlitten hat. Neben diversen leichteren Verletzungen am Kopf, am Ellbogen und Knie erlitt sie u.a. auch eine Fraktur des Wadenbeins. Sie zog sich zudem eine Fraktur des 11. und 12. Brustwirbelkörpers zu, welche operiert werden musste. Die Brustwirbelsäule musste mit Schrauben stabilisiert werden. B. war aufgrund der Behandlung vom 21. Februar 2020 bis 9. März 2020 hospitalisiert und musste danach eine 3-wöchige Kur antreten.